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UNSERE VERSANDBEDINGUNGEN:

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Listen ihre Gültigkeit.

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Bei den Preisen handelt es sich um Flaschenpreise einschließlich der Verbrauchssteuer für Schaumweine und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.

Die Preise gelten ab Lager Langen/Hessen. Falls Zustellung erwünscht wird, gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Empfängers. Ab einer Abnahmemenge von 120 Flaschen oder einem Warenwert von 500,00 € liefern wir frei haus.
Die Paletteneinheiten differieren zwischen 480 und 840 Flaschen. Der Kunde muss nur gewährleisten, dass die Entladestelle für schwere Lastzüge zugänglich ist und dass eine entsprechende Hebeeinrichtung zum Entladen der Lkw zur Verfügung steht.
Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob eine Anlieferung mit Hebebühne erforderlich ist oder andere Umstände zu beachten sind.

Transportschäden, Bruch und Fehlmengen müssen bei der Annahme der Waren vom Fahrer quittiert werden. Nur so sind wir in der Lage, eine Gutschrift zu leisten oder Ersatz zu liefern. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden.

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware rein netto zu zahlen.
Bei Bankeinzug kürzen wir den Rechnungsbetrag um 3%.
Zahlungen gelten nur als erfolgt, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind bzw. Schecks, Wechsel oder Bankeinzüge vorbehaltlos eingelöst sind.

Kommt der Käufer mit Zahlungen in Rückstand, so werden auch alle unsere übrigen Forderungen fällig.
Soweit die vereinbarten Ziele bei Zahlungen überschritten werden, sind für die geschuldeten Beträge Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

Unbezahlte Ware bleibt unser Eigentum nach § 455 BGB. Forderungen seitens des Käufers aus unter Eigentumsvorbehalt stehenden weiterverkauften Waren gehen ohne besondere Abtretung auf uns über (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand beide Teile ist Langen.