UNSERE VERSANDBEDINGUNGEN:
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Listen ihre Gültigkeit.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Bei den Preisen handelt es sich um Flaschenpreise einschließlich der Verbrauchssteuer für Schaumweine und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.
Die Preise gelten ab Lager
Langen/Hessen. Falls Zustellung erwünscht wird, gehen die
entstandenen Kosten zu Lasten des Empfängers. Ab einer
Abnahmemenge von 120 Flaschen oder einem Warenwert von 500,00
liefern wir frei haus.
Die Paletteneinheiten differieren zwischen 480 und 840 Flaschen.
Der Kunde muss nur gewährleisten, dass die Entladestelle für
schwere Lastzüge zugänglich ist und dass eine entsprechende
Hebeeinrichtung zum Entladen der Lkw zur Verfügung steht.
Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob eine Anlieferung mit
Hebebühne erforderlich ist oder andere Umstände zu beachten
sind.
Transportschäden, Bruch und Fehlmengen müssen bei der Annahme der Waren vom Fahrer quittiert werden. Nur so sind wir in der Lage, eine Gutschrift zu leisten oder Ersatz zu liefern. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden.
Unsere Rechnungen sind sofort nach
Erhalt der Ware rein netto zu zahlen.
Bei Bankeinzug kürzen wir den Rechnungsbetrag um 3%.
Zahlungen gelten nur als erfolgt, wenn sie unserem Konto
unwiderruflich gutgeschrieben sind bzw. Schecks, Wechsel oder
Bankeinzüge vorbehaltlos eingelöst sind.
Kommt der Käufer mit Zahlungen in
Rückstand, so werden auch alle unsere übrigen Forderungen
fällig.
Soweit die vereinbarten Ziele bei Zahlungen überschritten
werden, sind für die geschuldeten Beträge Verzugszinsen in
Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu zahlen.
Unbezahlte Ware bleibt unser
Eigentum nach § 455 BGB. Forderungen seitens des Käufers aus
unter Eigentumsvorbehalt stehenden weiterverkauften Waren gehen
ohne besondere Abtretung auf uns über (verlängerter
Eigentumsvorbehalt).
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand beide Teile
ist Langen.